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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Anwendbarkeit erkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung an. Sollten weitere Vereinbarungen getroffen werden, sind diese nur rechtswirksam, wenn das der schriftlichen Form entspricht. Diese Anwendung der hier zu Grunde liegenden Geschäftsbedienung geht der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Vermittler vor.

§ 2 Urheberrechtliche Bestimmungen

1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der visualisierten Bilder (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen FeinRaumWerke, Evelin Ahlgrimm zu. Die Bewilligung einer öffentlichen Nutzung gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt, somit erwirbt der Vertragspartner eine Nutzungsbewilligung die aber nicht exklusiv und nicht ausschließlich und nicht übertragbare, sondern nur für den vereinbarten Verwendungszweck dient.
2. Bei Verbreitung, Vervielfältigung, Sendung, Homepage, Email etc. ist der Vertragspartner verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut sichtbar/lesbar, unmittelbar beim Lichtbild und diesem wie folgt: vidim | Visual Dimensions, anzubringen. Der fehlende Copyrightvermerk (Schaubild oder Email) hat einen doppelten Rechnungsbetrag als Strafzuschlag zur Folge.
3. Einer schriftlichen Zustimmung bedarf es bei jeglicher Veränderung der Motive von FeinRaumWerke – Evelin Ahlgrimm.
4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.
5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
6. Sämtliche Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm. Auch nach Abschluss der Arbeiten dürfen die erstellten Werke als Werbezwecke zur Veröffentlichung von mir uneingeschränkt genutzt werden. Hierbei erfolgt meinerseits ein Hinweis auf den Entwickler. Sollte ggf. der Auftraggeber im Vorfeld eine eingeschränkte Publikation festlegen, die beispielsweise einer Geheimhaltung dient, oder zu welchen Zeitpunkt die Arbeiten veröffentlicht werden dürfen, so bedarf dieses einer genauen schriftlichen Definition. Spätestens mit Auftragserteilung müssen diese Regeln vom Auftraggeber schriftlich dargelegt und von FeinRaumWerke schriftlich zugestimmt werden, damit sie wirksam werden.

§ 3 Verfügungs- und Nutzungsgewalt am 3D Datenmodell

1. FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm hat das Eigentumsrecht am 3D Model. Es kann für ein vereinbartes Honorar dem Auftraggeber überlassen werden. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.
2. Das Archivieren des erstellten 3D-Datenmodels von FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm ist ohne jegliche Rechtspflicht. Es können keinerlei Ansprüche vom Vertragspartner bei Verlust oder Beschädigung gelten gemacht werden.

§ 4 Beschädigung und Verlust

1. Eine Haftung durch FeinRaumWerke – Evelin Ahlgrimm im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von dem über Auftrag hergestellten 3D Datenmodell - aus welchem Rechtstitel auch immer erfolgt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf eigenes Verschulden und derjenigen seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist ausschließlich auf die kostenlose Wiederholung des 3D Datenmodells (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
2. Eine Wertsicherung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

§ 5 Durchführung und Gewährleistung

1.Der erteilte Auftrag wird sorgfältig von FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm ausgeführt, hinsichtlich die Art und Weise der Durchführung des Auftrags kann diese frei entschieden. Unter Umständen kann ein Auftrag ganz oder teilweise an Dritte zu Bearbeitung weiter gegeben werden, sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen aufzeigt.
2. § 1168a ABGB - sind Mängel auf ungenaue oder unrichtige Anweisungen zurückzuführen, haftet FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm nicht, nur im Falle des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit. Die Bereitstellung der termingerechten Daten obliegt dem Auftraggeber, somit auch das Risiko für alle Umstände, die nicht am Unternehmen FeinRaumWerke liegen.
3 .Der Vertragspartner übernimmt die Kosten und Gefahr der Beförderung.
4 .Ein Verbesserungsanspruch wegen Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner durch FeinRaumWerke – Evelin Ahlgrimm zu. Muss eine Verbesserung abgelehnt werden, wird den Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch bewilligt. Sollte innerhalb von 8Tagen kein schriftlicher Einwand erfolgt sein, gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Nicht gehaftet wird für urheberrechtliche Mängel.

§ 6 Vergütung / Zahlung

1.Die Vergütung (Honorar) steht mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm nach jeweiligen Arbeitsaufwand zu. Auch sollte eine Verwendung aus bleiben, oder von dritten Personen abhängen, ist das Honorar im vollen Umfang zu erbringen.
2. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
3. Im Auftragshonorar sind keine konzeptionellen Leistungen enthalten. Diese wird gesondert im Angebot unterbreitet und als Stundenlohn oder Pauschalangebot unterbreitet. (Beratung, etc.)
4. Nimmt der Vertragspartner, aus welchen Gründen auch immer, Abstand zum erteilten Auftrag, wird an vidim | Visual Dimensions – Evelin Ahlgrimm, eine Ausfallsentschädigung zuzüglich aller tatsächlichen angefallenen Nebenkosten, gezahlt.
5. Kosten für notwendige Unterlagen, wie z. B. Auszüge aus dem Katasteramt, Bilder usw. werden nach tatsächlichem Aufwand inkl. Rechnungsoffenlegung 1:1 zzgl. einer Aufwandsentschädigung gemäß dem Tagessatz berechnet; diese Kosten werden im Vorfeld der Beschaffung abgestimmt und vom Auftraggeber genehmigt; Diese Kosten zzgl. Aufwandsentschädigung sind unmittelbar fällig. Verzögerungen bei der Beschaffung, bzw. bei der Genehmigung verlängern automatisch die Fertigstellung

§ 7 Zahlung

1. Das Honorar ist nach Rechnungslegung sofort fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung gilt die Zahlung erst mit Bestätigung des Zahlungseingangs von FeinRaumWerke – Evelin Ahlgrimm, als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
2. Im Fall des Verzugs wird ein Versäumniszuschlag in Höhe von 5% fällig. Die Kosten und Mahnwesen – die möglicherweise auch außergerichtlich, aber anwaltlicher Intervention unterliegen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
3. Erst nach vollständiger Bezahlung samt Nebenkosten gehen die gelieferten Bilder als Eigentum zum Vertragspartner über.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Unternehmersitz von FeinRaumWerke - Evelin Ahlgrimm. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
2. Die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung umfassen auch Schaden- u. Klagloshaltungen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

Wichtige rechtliche Hinweise zur Benutzung von Texturen / Abmessungen / Visualisierungen in der Außen- und Innendarstellung: Die eingesetzten bzw. bereit gestellten Texturen sind qualitativ hochwertig digitalisierte Materialien, klassifiziert nach Materialtyp und Subtype, Farbbereich, Anwendungsbereich, Hersteller und Produktlinie. Die Farbverbindlichkeit und Musterung der Texturen kann nicht immer gewährleistet werden. Diese können von den angebotenen Produkten des Herstellers z.B. aus produktionstechnischen Gründen oder werkstoffbedingt abweichen. Für verbindliche Muster nehmen Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Hersteller oder dessen Vertrieb Kontakt auf. Diese stehen Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung (bei der Kontaktherstellung unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne). Die erstellte Visualisierung und darin verwendete Texturen / Vermessungen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und mit Sorgfalt bearbeitet. Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Herausgeberin, die FeinRaumWerke und die jeweiligen Hersteller und Vertriebe übernehmen keine Haftung für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.

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Man lebt so,
wie man wohnt.
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- Adalbert Bauwens -


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